Modulbau

DIBt-Zulassung für Modulbau-System vereinfacht die Baugenehmigung

Nach intensiven Prüfungen und Versuchen hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) dem Hersteller Kleusberg die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für sein modulares Bausystem erteilt. Das Unternehmen hatte die Zulassung beantragt, um den Prozess der Baugenehmigung zu vereinfachen und eine standardisierte Vorgehensweise zu etablieren. Kleusberg ist der erste Anbieter mit dieser Zulassung.

Neubauten in Deutschland sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten und Bauarten. Bei der Modulbauweise handelt es sich grundsätzlich zunächst einmal um eine nicht geregelte Bauart. Die Genehmigungsfähigkeit ist trotzdem nicht eingeschränkt, aber der Weg zum Erreichen dieses Ziels ist ein anderer. Während für geregelte Bauprodukte und Bauarten technische Baubestimmungen bestehen, gibt es für Modulgebäude Ver- und Anwendbarkeitsnachweise, die für eine Genehmigung zu erbringen sind. Dazu zählen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) sowie die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beziehungsweise vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG). Die beiden letztgenannten Nachweise gelten jedoch nur projektbezogen für ein Bauvorhaben. Die aBG stellt nun einen Anwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung für den Modulbau als Bauart dar. Der Zulassungsprozess hierfür ist aufwendig und erfordert unter anderem zahlreiche Brandversuche und -prüfungen. Diese dienen dazu, die Grundanforderungen an Bauwerke, die in der Musterbauordnung (MBO) festgeschrieben sind, für eine Bauart nachzuweisen. In der Praxis ergibt sich daraus der Vorteil, dass der Genehmigungsprozess für ein Modulgebäude deutlich vereinfacht wird.

Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit ist es wichtig, zwischen Modul- und Containerbau zu unterscheiden. Im Vergleich zu Containerbauten handelt es sich bei Modulbauten um Gebäude, die ohne baurechtliche Einschränkungen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. So kann beispielsweise der Nachweis für den konstruktiven Brandschutz mit einer Containerkonstruktion nicht gemäß den gültigen Normen erbracht werden. Welche Möglichkeiten der brandschutztechnischen Nachweisführung generell zur Verfügung stehen, ist im „Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes“ aufgeführt. Erarbeitet wurde der im November 2020 veröffentlichte Praxisleitfaden vom Center Building and Infrastructure Engineering (CBI), zu dem Raumzellen-Hersteller sowie Experten der RWTH Aachen zählen, zusammen mit dem Bauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Praxisleitfaden soll Bauherren, Planer und Behörden bei der Entscheidung für ein passendes Bausystem unterstützen.

www.kleusberg.de

Hier kommen Sie zum Praxisleitfaden.