Merkblatt
Luftdichte Aufzugsschächte
Wie die Lüftungsöffnungen von Aufzugsschächten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun luftdicht auszuführen sind, hat der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) gemeinsam mit dem Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen e. V. (FLiB) und der Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e. V (GRW) in einem neuen Merkblatt erarbeitet. Üblich war bisher, dass die für die Lüftung und Entrauchung im Brandfall notwendigen Öffnungen als einfache, permanente Öffnung im Dach oder in der Fassade ausgeführt wurden und in der Regel nicht verschlossen wurden. Nach dem GEG ist dieser Energieverlust aufgrund dieser Leckage in der Gebäudehülle nicht mehr vertretbar. Nach der entsprechenden Anpassung der Musterbauordnung (§ 39) dürfen die Öffnungen jetzt mit Abschlüssen versehen werden. Voraussetzung ist, dass diese im Brandfall selbsttätig und zusätzlich von mindestens einer Stelle aus manuell geöffnet werden können. Das Merkblatt steht auf den Webseiten der beteiligten Verbände zum kostenfreien Download bereit.